Ist ein Ingenieur beauftragt, Leistungen aus mehreren Planungsbereichen zu erfüllen, stellt sich die Frage nach der Abrechnung. Dieser Beitrag führt auf, welche Berechnungen dem Honorarsystem der HOAI entsprechen, wo sich Honorarminderungen ergeben können und welche Honorare sich nicht an der HOAI orientieren.
Wird ein Ingenieur in einem Vertrag mit Leistungen aus mehreren Planungsbereichen gleichzeitig beauftragt, sehen diese Verträge in der Regel vor, dass die von der HOAI 2013 in § 11 vorgegebene getrennte Abrechnung nicht erfolgen soll.
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