Weihnachtsgeld, Weihnachtsgratifikation, 13. Gehalt, Jahressonderzahlung, Einmalzahlung – der Begriffe gibt es viele und deshalb auch sehr viel Verwirrung, denn gemeint ist immer dasselbe: eine pekuniäre Zusatzleistung am Ende eines Jahres. Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Gewährung oder Verweigerung solcher Zusatzleistungen ist, wie unser folgender Beitrag beschreibt, die Formulierung der jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Solche sind aber in so vielfältiger Weise und mit so vielfältigen jurtistischen und wirtschaftlichen Folgen möglich, dass sie einer sorgfältigen juristischen Beratung bedürfen.
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