Jedes Ingenieurbauwerk muss unmittelbar nach der Fertigstellung und in regelmäßig folgenden Abständen auf Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit geprüft werden. Jedoch wird in den vergangenen Jahren von dem Instrument der Brückenprüfung nur halbherzig oder gar kein Gebrauch gemacht. Eine Arbeitsgruppe bemüht sich um verbindliche Honorarberechnungsgrundlagen.
Die Brückenprüfung dient dem Zweck, mögliche Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen und zu bewerten. Der Baulastträger erhält somit die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, bevor größerer Schaden eintritt oder die Sicherheit gefährlich beeinträchtigt wird.
Rubrik: Kammer
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