Die HOAI als geltendes Preisrecht gibt Mindest- und Höchsthonorare vor. Diese Honorare werden über die Honorarparameter anrechenbare Kosten, Honorarzone, Vereinbarung eines Honorarsatzes und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmt (vgl. dazu auch in der Rubrik Management: „Tragwerksplanung/Bestimmung der Honorarzone“). Wenn ein Honorar nicht mehr im „grünen Bereich“ liegt, den der Gesetzgeber bestimmt hat, kann es auf das Mindesthonorar aufgestockt oder auf das Höchsthonorar reduziert werden...
Rubrik: Recht
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 1,19 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht