Baugenehmigungsprozesse auf dem Weg in die Digitalisierung

Teil 2: Ermessensentscheidungen und Fallgerechtigkeit

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 05/2021
Digitalisierung
Management
Recht

Im ersten Teil dieses Beitrags (Ausgabe 03/2021) wurde eine Analyse des Ist-Zustands von Baugenehmigungsprozessen vorgenommen. Damit wurde die Grundlage gelegt, um Entscheidungsabläufe transparent darzustellen und die Vielfalt der individuellen Abläufe in einem gemeinsamen Prozessschema zu erfassen. Im zweiten Teil stehen nun die Abwägungsprozesse und Entscheidungsspielräume im Genehmigungsprozess im Mittelpunkt.

Nicht nur Neubauvorhaben erfordern, wie bereits aufgezeigt, eine individuelle baugenehmigungsrechtliche Prüfung. Gerade Umbaumaßnahmen benötigen durch ihre häufige Einzelfallcharakteristik überlegte Abwägungen und schwierige Entscheidungen seitens der Behörde. Nicht selten stehen sich gesetzliche Anforderungen gegenseitig im Weg, wie beispielsweise die Forderung der Barrierefreiheit in einem denkmalgeschützten Bauwerk mit der ursprünglichen Gestaltung einer Fassade (z. B. Anbringung eines außenliegenden Fahrstuhls oder einer Rampe). Auch die Wirtschaftlichkeit und das Bestreben nach möglichst umfassendem Erhalt der Originalsubstanz eines Objekts kommen miteinander in Konflikt. Abweichungsanträge und „Befreiungen“ spielen eine größere Rolle. Eine Einzelfallbetrachtung ist unumgänglich, um angesichts der individuellen Situation angemessen zu reagieren. Damit einher gehen Ermessensentscheidungen, die nicht nur von den Sachzwängen her notwendig, sondern vom Gesetzgeber auch bewusst vorgesehen sind. Diese sollten dennoch den Anschein von Subjektivität vermeiden. Umso wichtiger ist die Bereitstellung von Verfahren, die die Transparenz der Entscheidungen bei jeder Baugenehmigungsprüfung wahren und gleichzeitig den Weg in eine modernere, digitale Prozessabwicklung bahnen.

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