Reihenhäuser als „senkrecht geteilte Wohneinheiten“ mit nur einschaligem Mauerwerk als Trennung und durchgehenden Geschossdecken? Sicherlich der falsche Weg, um Kosten einsparen zu wollen. Der Bundesgerichtshof urteilt jedenfalls klar: Was dem Erscheinungsbild nach ein Reihenhaus ist, muss auch als solches geplant und ausgeführt werden. Inklusive aller Anforderungen beispielsweise an den Schallschutz.
Rubrik: RECHT
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