Bauzeitverlängerung und Honoraranspruch

Klauseln zum Mehraufwand<br /><br />RA PROF. DR. JUR. SANGENSTEDT

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 11/2015
Recht
Klauseln zum Mehraufwand

RA PROF. DR. JUR. SANGENSTEDT

Welche Grundlagen müssen vorliegen, um Ansprüche aus Bauzeitenverlängerungen geltend zu machen? Wie so oft ist die Chance, ein Mehrhonorar bei fehlender schriftlicher Vereinbarung durchzusetzen, gering. Da helfen auch keine Klauseln, wenn diese unpräzise formuliert sind.

Öffentliche Bauvorhaben werden bei knappen Haushaltsmitteln regelmäßig über Jahre gestreckt, um die hierzu notwendigen Kosten auf verschiedene Haushalte verteilen zu können. Für die sich hieraus ergebenden Verzögerungen wird honorarrechtlich Vorsorge getroffen, indem Ansprüche aus Bauzeitverlängerungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden werden.

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