Der Beratende Ingenieur ist in die Jahre gekommen. Er ist der eigentliche Gründungsvater der Ingenieurkammern und doch ist es nie gelungen, den Titel so in der Gesellschaft zu etablieren, dass seine Bedeutung jedem geläufig und das Tragen des Titels dem Ingenieurnachwuchs ein unbedingtes Bedürfnis ist. Es ist Zeit, das zu ändern. Dazu, warum das sein muss, hat sich der Vizepräsident der BIngK ganz persönliche Gedanken gemacht.
Zugegeben: Ich habe leicht reden. Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur arbeite ich mit gesetzlich klar definiertem Berufsrecht, vergleichbar mit dem der Notare oder auch der Rechtsanwälte, Ärzte etc.. Ich weiß das zu schätzen, auch wenn den Rechten selbstverständlich klardefinierte (und nicht immer angenehme) Pflichten gegenüberstehen.
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