Die Bundesingenieurkammerversammlung vom 26. März in Berlin hat eine Resolution verabschiedet, in welcher der Vorstand der Bundesingenieurkammer und die Präsidenten und Delegierten der Ingenieurkammern der Länder ihre Vorstellungen von einem gesetzlichen Berufsausübungsrecht für Ingenieure, von ihrer Funktion als „Zuständige Stelle“ und von einem bundesweiten Ingenieur-Register nebst einem Berufsausweis für Ingenieure zusammengefasst haben. Diese Vorstellungen sind auf erheblichen Widerstand einiger großer und politisch sehr einflussreicher Organisationen gestoßen, der in einer sorgfältig formulierten „Stellungnahme“ vom 6. August 2010 gipfelt. Diese Stellungnahme der Verbände* wird auf den folgenden Seiten im Wortlaut in den linken Spalten abgedruckt, rechts daneben finden Sie die jeweilige Entgegnung der Bundesingenieurkammer als zentraler Vertretung der Ingenieurkammern der Länder. Die entsprechenden Passagen der Resolution der Bundesingenieurkammerversammlung stehen jeweils verbindend obenan.
----
4 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 0,79 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht