BGH schafft Klarheit zu Stufenverträgen

Nebeneinander von verschiedenen Gebührenordnungen<br /><br />Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 04/2015
Recht
Nebeneinander von verschiedenen Gebührenordnungen

Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Die Parallelität von drei Honorarordnungen führt regelmäßig zu Kollisionen mit dem HOAI-Mindestsatzgebot. Im Übergang von der HOAI 2001 zur HOAI 2009 wurden die Honorare pauschal für jedes Planungsgewerk um 10 % erhöht, im Übergang von der HOAI 2009 zur HOAI 2013 differenziert angehoben, im Mittel um 17 %.

Die HOAI in der Fassung 2001 bleibt nach den Übergangsvorschriften gültig für alle Verträge, die vor dem 18.08.2009 geschlossen worden sind. Die HOAI in der Fassung 2009 bleibt gültig für alle Verträge, die zwischen dem 18.08.2009 und dem Ablauf des 16.07.2013 geschlossen worden sind.

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