Die Behauptung, dass sich bei Ausschreibungen das niedrigste (oder billigste) Angebot auch immer als das günstigste (oder wirtschaftlichste) erweist (inklusive aller Nachträge), darf mittlerweile allgemein bezweifelt werden. Dass es auch anders gehen kann, zeigen die Vergaben von zwei Erweiterungsneubauten in Modulbauweise unter Anwendung von Zuschlagskriterien, die mittels Gewichtungsregeln bewertet wurden. Hier spielte nicht das niedrigste Angebot die entscheidende Rolle, sondern das wirtschaftlichste, das, wie so oft, mit dem niedrigen durchaus nicht identisch war. Solche Vergaben scheinen viele Vorteile auf ihrer Seite zu haben, eines empfiehlt der Autor bei der Einführung von Gewichtungsregeln aber doch, und zwar dringend: vor der Realität nämlich theoretische Angebotsszenarien durchzuspielen, weil jeder Punkt auch einen geldwerten Nachteil bedeuten könnte.
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