Die Länderingenieurkammern haben gemeinsam mit den Länderarchitektenkammern eine digitale bundesweite Auskunftsstelle für Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure gegründet, kurz: di.BAStAI. Damit kann zukünftig im digitalen Bauantragsverfahren die Bauvorlageberechtigung automatisiert geprüft werden. Die Kammern stellen dafür ein datenbankbasiertes Verzeichnis bereit.
Die Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche schreitet voran. Sie hat auch die öffentlichen Verwaltungen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen erreicht. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ist die öffentliche Hand verpflichtet, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Dazu zählt auch die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. Die Berufsstände der Architektinnen und Architekten sowie der Ingenieurinnen und Ingenieure in der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ihre Kammern in den Bundesländern sowie der Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Bundesarchitektenkammer (BAK) auf Bundesebene, unterstützen diese Entwicklung aktiv. In Eigeninitiative haben sie eine Schnittstelle zur Prüfung der Bauvorlageberechtigung im digitalen Baugenehmigungsprozess ausgearbeitet. Und die Planerkammern stellen diesen Service den Bauaufsichtsbehörden künftig kostenfrei zur Verfügung.
Kammern bringen sich aktiv in den digitalen Prozess ein
Der „Referenzprozess aus Sicht des Entwurfsverfassers im digitalen Bauantragsverfahren“ wurde kammerintern erarbeitet. Die Rollen der Beteiligten sind darin vom digitalen Bauantrag über das digitale Genehmigungsverfahren bis hin zur Fertigstellung eines Vorhabens beschrieben. Elementarer Bestandteil dieses Referenzprozesses ist die automatisierte Prüfung der Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers. Dieser Abgleich ist aus Sicht der Kammern unabdingbar. Die Bauvorlageberechtigung bewirkt, so das Bundesverfassungsgericht, „im öffentlichen Interesse etwas..., was sich durch die Bauaufsicht nicht erreichen lässt, nämlich eine allgemeine Verbesserung der baulichen Qualität im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, rationelle Gestaltung und Funktionsfähigkeit der Gebäude, nicht zuletzt aber auch im Hinblick auf die Baukultur.“
Vor diesem Hintergrund haben die Länderingenieurkammern zusammen mit den Länderarchitektenkammern die gemeinsame bundesweite digitale Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI) errichtet. Es handelt sich dabei um eine zentrale Datenbank mit Angaben über die entwerfenden Fachkräfte im Bereich des Ingenieurwesens und der Architektur hinsichtlich ihres Eintragungsstatus bei den jeweiligen Kammern. Verantwortlich für den zentral verwalteten Datenbestand und den periodisch wiederkehrenden Daten-Upload sind allein die Länderkammern. Die Länderkammern bleiben bei der geschaffenen zentralen Spiegel-Datenbank „Herr ihrer Daten“, da nur sie allein schreibberechtigt sind. Erhält der di.BAStAI-Server im digitalen Baugenehmigungsprozess eine Anfrage der Bauaufsichtsbehörde, wird im zentralen Datenbankverzeichnis ein Abgleich mit den Listen der bauvorlageberechtigten Personen der Länderingenieurkammern und der Berufsverzeichnisse der Länderarchitektenkammern durchgeführt. Das Ergebnis zum Eintragungsstatus wird dem Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde übermittelt. Die Kammern bringen sich damit aktiv in den digitalen Prozess ein und erleichtern mit dieser automatisierten elektronischen Auskunft die Arbeit der Bauaufsichtsbehörden.
Stärkung der berufsständischen Selbstverwaltungsautonomie
Parallel zum Aufbau eigener Strukturen haben die Planerkammern dafür Sorge getragen, dass der Abgleich mit der digitalen Auskunftsstelle in den XBau-Standard integriert wurde. XBau ist der vom IT-Planungsrat im Jahr 2017 beschlossene zukünftige Standard für die Kommunikation zwischen den Beteiligten in bauaufsichtlichen Verfahren. Für sämtliche Fachsoftwareprodukte zur Abwicklung von digitalen Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörden ist dieser Standard – und seit Dezember 2020 mit einer Schnittstelle zur Auskunftsstelle von di.BAStAI – verpflichtend.
Neben der rein technischen Umsetzung zur Einbindung der Auskunftsstelle geht es zugleich um einen übergeordneten Zusammenhang. Denn mit dieser Initiative kommen Ingenieur- und Architektenkammern ihrer Verpflichtung als Selbstverwaltungskörperschaft nach. Mit der Einrichtung von di.BAStAI kann sichergestellt werden, dass die berufsaufsichtsrechtlich entscheidenden Listen und Verzeichnisse der Kammern auch in digitalen Prozessen als Referenzquellen erhalten bleiben. Andernfalls würde eine Entkopplung von Titelschutz und Bauvorlageberechtigung drohen. Und auch im Hinblick auf das jüngst verabschiedete Registermodernisierungsgesetz hat das frühzeitige und entschiedene Engagement der Kammern beim digitalen Bauantrag einen wesentlichen Beitrag geleistet. Ingenieur- und Architektenkammern sind dort als registerführende Stellen verankert. Das stärkt die berufsständische Selbstverwaltungsautonomie auch bei zukünftigen digitalen Verwaltungsprozessen.
Möglich wurde die schnelle Umsetzung von di.BAStAI durch eine kooperative und professionelle Zusammenarbeit von Ingenieur- und Architektenkammern. Und dass dieses Ziel darüber hinaus innerhalb eines eng gesteckten Kostenrahmens erreicht wurde, lässt alle Beteiligten zuversichtlich auf anstehende, gemeinsam zu bewältigende Aufgaben blicken.