Ist es bislang nicht gelungen die Kommunen davon zu überzeugen, dass sich eine Investition in eine gute Planung für den Bauherrn lohnt? Es muss heute und in Zukunft das Ziel eines jeden Vergabeverfahrens sein, den für die Aufgabenstellung richtigen Partner, den „Vertrauens-Architekt/Ingenieur“ zu finden, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt und den Vertrauensvorschuss des Bauherrn verdient.
Der Bauherr muss die Auswahl des Planers bestimmen und verantworten, ihm kann und darf kein Planungspartner durch ein Vergabeverfahren verordnet werden. Das Gespann Bauherr – Planer muss harmonieren.
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