Zu den erklärten Zielen der HOAI 2009 und der anstehenden HOAI 2013 gehört es, dem Auftraggeber größtmöglicheKostensicherheit bei der Entwicklung eines Bauvorhabens zu geben. Dieser Artikel zur Kostenplanungist der erste in einer Reihe von drei Beiträgen. In den kommenden zwei Ausgaben des DIB werden nochdie Kostenplanung für den öffentlichen Auftraggeber sowie die Kostenplanung und -verantwortung derTragwerksplaner, TGA-Planer und Planer, die derzeit im Anhang der HOAI aufgeführt sind, thematisiert.
Rubrik: RECHT
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