Denkmalschutz und Barrierefreiheit in Einklang zu bringen, das kann bei der Sanierung und Rekonstruktion von denkmalgeschützten Gebäuden eine Herausforderung werden. Stellt man ein Denkmal originalgetreu wieder her, dann kann es in vielen Fällen nicht barrierefrei sein. Setzt man die aktuellen Anforderungen der geltenden Bauordnungen der Länder und die DIN 18024 (Straßen, Plätze, Wege) und DIN 18040 (Öffentlich zugängliche Gebäude) zum Barrierefreien Bauen um, dann wird das Denkmal nicht „wie es einmal war“. Aber ist das Berliner Schloss überhaupt ein Baudenkmal?
Rubrik: Meinung
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