Der Planer ist kein Rechtsberater des Bauherrn

Abgrenzungsprobleme in der Praxis

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Deutsches Ingenieurblatt 04/2022

Planungs- und Bauvorhaben werden immer komplexer und erfordern vom Planer nicht nur ausgeprägte fachtechnische Kenntnisse, sondern weisen in vielerlei Hinsicht Berührungspunkte zu wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen auf. Als sachkundigem Berater des Bauern müssen dem Ingenieur und dem Architekten wesentliche Grundsätze des Werkvertragsrechts, des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts des BGB sowie der Regelungen der VOB/B bekannt sein.

 

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