Die Honorartafeln der HOAI sind degressiv. Damit wird es für die Höhe des Honorars entscheidend, ob eine oder mehrere Abrechnungseinheiten das Honorar bestimmen. Gerade bei der Technischen Ausrüstung ist dieses nicht immer einfach.
So regelt § 54 Abs. 1 HOAI, dass innerhalb eines Gebäudes die acht Anlagengruppen des § 53 Abs. 2 HOAI die Abrechnungseinheiten darstellen. Die nutzungsspezifischen Anlagen sind sogar noch in bis zu 12 weitere Abrechnungseinheiten zu untergliedern, wenn diese funktional ungleichartig sind.
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