Seit der letzten HOAI-Novelle 2013 sind nahezu zehn Jahre vergangen. Die HOAI 2021 stellte im Wesentlichen nur eine Anpassung an das Urteil des EuGH vom 4.7.2019 dar, mit dem die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze abgeschafft wurde. Eine zeitgemäße Honorarordnung muss Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen. Daher ist eine inhaltliche Überarbeitung der Vorschriften notwendig, gleichwohl keine Selbstverständlichkeit. Dank des Einsatzes der Planerorganisationen, nicht zuletzt dem gemeinsamen Auftreten von AHO, BAK und BIngK, ist es gelungen, die Politik davon zu überzeugen, eine Novellierung der HOAI in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Bei dem anstehenden Diskussionsprozess mit den zuständigen Bundesministerien, den Bundesländern, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Akteuren ist es von zentraler Bedeutung, dass der Berufsstand geschlossen auftritt. Zu diesem Zweck haben etwa 200 Vertreterinnen und Vertreter aller Planerorganisationen seit Juni 2021 intensiv an Vorschlägen für eine novellierte HOAI gearbeitet.
Überarbeitung und Harmonisierung der Leistungsbilder
Es erfolgte eine Überarbeitung und Modernisierung der Grundleistungen in allen Leistungsbildern, die Harmonisierung zwischen den Leistungsbildern der Objektplanung einerseits und mit den Fachplanungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung andererseits. Auch im Bereich der Flächenplanung gelang eine Harmonisierung.
Neue Leistungsbilder
Vorgeschlagen wird ein neues Leistungsbild „Städtebaulicher Entwurf“.
Allgemeine Vorschriften
Die Allgemeinen Vorschriften wurden überarbeitet und einige wesentliche Vorschläge aufgenommen, so z. B., dass zur Verdeutlichung und Beschreibung gesellschaftlich relevanter Bauherrenaufgaben, zur Ermittlung der projektspezifischen Zielvorstellungen, der Vorgaben und Bedingungen, Leistungen als Besondere Leistungen zu vereinbaren sind. Weiterhin soll eingegliedert werden, dass die Honorarwerte der HOAI eine angemessene Honorierung der Grundleistungen gewährleisten. Es soll nur noch zwischen „Neubau“ und „Bauen im Bestand“ unterschieden werden, zudem wird die Trennung zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen verdeutlicht. Zur Nachhaltigkeit und zu BIM ist die Aufnahme von Definitionen und Bewertungskriterien sowie Regelungen zu Bauzeitverlängerungen und zur zeitlichen Trennung bei der Ausführung geplant. Als Grundlage der Kostenermittlung gilt die DIN 276 in der Fassung von 2018.
Dynamisierung flächenbezogener Honorartafeln
Da die Flächenplanungen Grundstücksflächen als Abrechnungsgrundlage haben, erhöhen sich diese Honorare nicht mit den Baupreissteigerungen. Es wird daher eine Regelung vorgeschlagen, die eine jährliche Dynamisierung der flächenbezogenen Honorartafeln vorsieht.
Kostenermittlung
Für die Kostenermittlung ist ein zweistufiges Modell vorgesehen, das für die Leistungsphase 1 bis 5 die fortgeschriebene Kostenberechnung und für die Leistungsphase 6 bis 9 die Kostenfeststellung angibt.
Honorarwertermittlung
Vorgeschlagen wird auch ein neues Modell zur Honorarwertermittlung. Der Honorarwert ergibt sich aus objektiven Bewertungsmerkmalen, die durch leistungsbildspezifische Bewertungskriterien untersetzt werden. Die Bewertung erfolgt wie bisher von sehr geringen Anforderungen in fünf Stufen bis zu sehr hohen Anforderungen. Neben den bereits bestehenden Bewertungsmerkmalen werden drei neue Bewertungsmerkmale vorgeschlagen:
- Nachhaltigkeit
- Digitalisierung der Planung (BIM)
- Projektorganisation
Alle Bewertungsmerkmale enthalten Bewertungskriterien zur Berücksichtigung von Anforderungen durch das Bauen im Bestand.
Wie geht es weiter?
Angesichts der Erfahrungen aus der Novelle zur HOAI 2013 ist davon auszugehen, dass sich der Novellierungsprozess bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 hinziehen wird. Um das Verfahren zu erleichtern, haben die Planerorganisationen bereits im Mai/Juni 2022 ihre Vorschläge bei den Ministerien eingereicht. Der weitere Zeitplan könnte sich voraussichtlich wie folgt gestalten:
- Mitte 2022 bis Mitte 2023: Erstellung eines Fachgutachtens durch das Bundesbauministerium inklusive Diskussionsprozess mit den maßgeblichen Beteiligten (Vertreter des Berufsstands, Bundesländer, kommunale Spitzenverbände, weitere Auftraggeber wie z. B. Deutsche Bahn), darauf aufbauend
- Mitte 2023 bis Mitte 2024: Erstellung eines Wirtschaftsgutachtens zur Ermittlung adäquater Honorare durch das Bundeswirtschaftsministerium,
- Mitte 2024 bis Mitte 2025: Verordnungsgebungsverfahren unter der Beteiligung der Bundesländer mit abschließender Verabschiedung im Bundesrat
Diese kommenden Schritte werden durch die Planerorganisationen und ihre engagierten ehrenamtlichen Gremien und Arbeitsgruppen aktiv begleitet.