Planer sollten die Dokumentationspflichten am Ende der Leistungsphasen 1, 2 und 3 HOAI ernst nehmen und sich diese „freigeben“ lassen. Dafür besteht aus dem Kooperationsgebot eines Planervertrags als Werkvertrag ein Anrecht.
Der Planer kann nur Vorschläge machen. Immer wenn der Planer eine Entscheidung benötigt, kann er diese einfordern. Diese Entscheidung muss der Auftraggeber treffen. Ein Recht auf Abnahme jeder Leistungsphase besteht allerdings nicht.
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