Die Grundsätze des integrativen und nachhaltigen Planens

Wahlprüfsteine der planenden Berufe in Deutschland

Deutsches Ingenieurblatt 5/2019
Politik

Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Wahl zum Europaparlament statt. Die Bundesingenieurkammer spricht sich klar für Europa aus – auch wenn die Europäische Union im Einzelfall für die planenden Berufe Rahmenvorgaben zu schaffen versucht, die dem bewährten deutschen System zuwiderlaufen. Die BIngK hat deshalb in den vergangenen Jahren ihre Bemühungen intensiviert, um gezielt mit der Politik in Europa zusammenzuarbeiten. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Bedingungen zu schaffen, die dem Berufsstand der Ingenieure in Deutschland dienen. Aus diesem Grund positioniert sich die BIngK mit klaren Forderungen und Angeboten zur Zusammenarbeit. Zur Unterstützung bei der Wahlentscheidung hat sie gemeinsam mit anderen Organisationen der planenden Berufe die folgenden Wahlprüfsteine erarbeitet, die den Parteien mit der Bitte um Stellungnahme zugingen. Die aktuellen Antworten werden unter anderem auf der Webseite www.bingk.de veröffentlicht, wo Sie auch Kurzinterviews mit einigen ausgewählten amtierenden EU-Parlamentariern fi den.

Europa steht vor großen Veränderungen: Migration, Demographie, Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, der technische Fortschritt und auch der „Brexit“ sind große Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Die Aufgaben der Gegenwart können nicht von einzelnen Mitgliedsstaaten alleine gelöst werden. Impulsgeber muss hier die Europäische Union sein. Dass sie dazu in der Lage ist, hat sie vielfach unter Beweis gestellt. Die Bürger, die Unternehmen und die Dienstleistungserbringer sowie die planenden Berufe  rwarten auch weiterhin Handlungsfähigkeit und eine gute Rechtsetzung.

Für die planenden Berufe in Deutschland sind die Bereiche Binnenmarkt, Energie- und Klimapolitik und Baukultur von besonderer Bedeutung. Die gebaute Umwelt prägt das tägliche Leben der Menschen und ist Zeugnis unserer gesellschaftlichen Entwicklung und des Kulturerbes.

Das Bewusstsein für Qualität bei Planung und Bau, kurz Baukultur, ist daher weiter zu stärken. Mit der Leipzig Charta wurde 2007 das Bekenntnis zur nachhaltigen europäischen Stadt formuliert. Dieses Bekenntnis gilt es in allen relevanten europäischen Politikfeldern umzusetzen. Für den ganzheitlichen Ansatz der Baukultur bedeutet dies, die maßgeblichen Qualitätsanforderungen in Architektur, Stadtplanung und Ingenieurbau auch legislativ in Einklang zu bringen. Hier sind insbesondere das Vergaberecht, die Kulturpolitik, die Nachhaltigkeitsstrategien der EU und nicht zuletzt der Bereich der Regulierungen des Berufsstands im Binnenmarkt in hohem Maß betroffen. Die planenden Berufe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Zu ihren Charakteristika zählt die Qualitätsorientierung  in einem austarierten Gesamtsystem, in dem Selbstverwaltung und Berufsregeln zentral sind. Angesichts der großen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Planungsund Bausektors und der immensen Aufgaben  wollen auch Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen einen Beitrag zur gegenwärtigen Debatte um die Zukunft der EU leisten. Sie benötigen dabei die Unterstützung d es Europäischen Parlaments, um gemeinsam die Herausforderungen zu bewältigen.

Freiberuflichkeit, Qualität und Verbraucherschutz im Binnenmarkt
Die planenden Berufe tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Als Angehörige der freien Berufe und durch die von ihnen erbrachten Vertrauensgüter sind sie in besonderer Weise dem Gemeinwohl verpflichtet und erfüllen wesentliche öffentlichrechtliche Aufgaben. Da diese Dienstleistungen eine hohe Qualität verlangen und dem Verbraucherschutz dienen, sind Regelungen zur Berufsausübung notwendig. Das Regulierungssystem in Deutschland ist auf den Qualitätswettbewerb ausgerichtet. Das in Deutschland bewährte Kammersystem garantiert, dass alle zugelassenen Planer im Sinne der Bausicherheit und des Verbraucherschutzes über ein hohes Ausbildungs- und Qualifikationsniveau verfügen. Die Berufsaufsicht und das verpflichtende System der beruflichen Fortbildung stellen die Qualität der Planungsleistungen sicher. Gleichzeitig entlastet die berufsständische Selbstverwaltung den Staat.

In Deutschland sorgt eine Honorarordnung, die für viele Planungsleistungen einen Gebührenrahmen verbindlich vorschreibt, für Transparenz für Verbraucher. Restriktive Kapitalbeteiligungs- und Stimmrechtsvorschriften für Architekten- und Ingenieurgesellschaften sichern die unabhängige und an den Grundsätzen der Freiberuflichkeit orientierte Dienstleistung für den Auftraggeber. Die Annahme der Europäischen Kommission, dies sei wettbewerbsschädlich, trifft nicht zu.

Die Freien Berufe bekennen sich zum europäischen Binnenmarkt und setzen sich für die berufsständische Selbstverwaltung in den Freien Berufen sowie für bewährte Regelungen des Berufszugangs ein. Eine Deregulierung der planenden Berufe aufgrund einer einseitigen, rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise lehnen sie ab. Hilfsmittel zur Messung von Regulierung, wie zum Beispiel Indikatoren, müssen transparent und sachgerecht ausgestaltet sein. Sie begrüßen es, Vergleichbarkeit und Transparenz unter Aufrechterhaltung der nationalen Vielfalt zu fördern.

Die Fragen an die Kandidaten zum Themenbereich Binnenmarkt:

  • Wie stärken Sie die Stellung des Freien Berufs im europäischen Binnenmarkt?
  • Wie wollen Sie sich für das Kammersystem sowie die berufsständische Selbstverwaltung auf europäischer Ebene einsetzen?
  • Wie unterstützen Sie das Anliegen nach Qualitätssicherung und Verbraucherschutz bei Berufszugang und Berufsausübung?

Ausbildung und Planung auf hohem
Niveau sichern Zunehmende Komplexität und steigende Planungsanforderungen setzen eine umfassende Qualifikation voraus. Daher treten alle Beteiligten für ein hohes Ausbildungsniveau der planenden Berufe ein.

Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2013/ 55/EU) bleibt derzeit hinter den hohen internationalen Standards zurück. Bei ihrer Überarbeitung sollte sie an die von der Unesco und der Internationalen Architektenunion (UIA) verabschiedete Charta für die Architektenausbildung angeglichen werden. Für die Qualifikation von Architekten aller Fachrichtungen (Hochbau, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten) sollte für die Zukunfteine fünfjährige akademische Ausbildung und  eine anschließende, verpflichtende zweijährige Berufspraxiszeit anschließen. Auch in der Ingenieurausbildung ist auf entsprechend hohe Qualitätsstandards zu achten.

Vor dem Hintergrund des „Brexits“ setzen sich die Freien Berufe im Verhältnis zum Vereinigten Königreich für den Erhalt der gegenseitigen Anerkennung europäischer Abschlüsse entsprechend der Regelungen der Berufsanerkennungsrichtlinie ein.

Die Fragen an die Kandidaten lauten:

  • Werden Sie sich bei der Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie für die Anhebung der Mindestqualifikation für Architekten auf den weltweit anerkannten Standard von fünf Jahren zuzüglich einer zweijährigen Praxiszeit sowie für eine adäquate Qualifikation der Ingenieure einsetzen?
  • Wie werden Sie die Forderung der Planer nach einem System der gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen auf einem hohen Ausbildungsniveau unterstützen? 

Den Marktzugang kleiner und mittelständisch organisierter Planungsbüros fördern
Über 80 Prozent der Planungsbüros in Deutschland und in den anderen EU-Mitgliedsstaaten sind Kleinstunternehmen. Sie bilden den Kern des deutschen Planungsmarkts und stehen für dessen Vielfalt. Um deren Marktzugang zu fördern, wird die gezielte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) begrüßt. Auch treten alle Beteiligten für die Vereinfachung von Verfahren bei der Fördermittelbeantragung und für die Bereitstellung gesonderter Förderlinien für Kleinstunternehmen wie Planungsbüros ein. Weiterhin setzen sie sich für den Zugang von KMU zu Vergabeverfahren ein.

Die Fragen an die Kandidaten zum Marktzugang:

  • Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Existenz von Planungsbüros, die mehrheitlich KMU sind, zu sichern?
  • Wie wollen Sie dazu beitragen, dass der europäische Markt von Planungsbüros im KMUSegment besser erschlossen werden kann?
  • Wie werden Sie den Zugang von KMU zu Vergabeverfahren fördern?(s. auch den folgenden Themenschwerpunkt)
  • Setzen Sie sich für das Anliegen ein, die Beantragung von EU-Fördermitteln für KMU und Kleinstunternehmen zu erleichtern?

Vergabe und Planungswettbewerbe – gestalten und stärken Es wird begrüßt, dass sich die Europäische Kommission mit ihrem Vergabepaket vom Oktober 2017 und mit ihrem Leitfaden für innovationsfördernde Vergabe vom Mai 2018 verstärkt für Qualität, den Zugang von KMU sowie Planungswettbewerbe einsetzt. Auch das Europäische Parlament unterstützt dies in seinem Bericht über das Strategiepaket für die öffentliche Auftragsvergabe vom Juni 2018. Diese Zielsetzungen sollten in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgt und konkretisiert werden.

Architekten, Ingenieure und Stadtplaner treten für den Leistungswettbewerb ein. Bei der Vergabe von Planungsleistungen muss die Qualität und darf nicht der Preis im Vordergrund stehen. An der Planung zu sparen, kann zu höheren Kosten beim Bau und im Betrieb führen. Die Vergabekriterien sollten sich daher an einer ganzheitlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung orientieren. Bei internationalen Ausschreibungen treten wir für die Anhebung der aktuellen Schwellenwerte sowie für eine Aufteilung von Leistungen in Lose und insbesondere für die Trennung von Planung und Ausführung ein. Eine Marktöffnung im Bereich öffentlicher Bauaufträge sollte nur unter Wahrung der bestehenden hohen Gesundheits-, Sicherheits-, Umweltund Verbraucherschutzstandards stattfinden. Im Zusammenhang mit der Vergabe von Planungsaufträgen  setzen sich die Beteiligten dafür ein, öffentliche Auftraggeber zu verpflichten, kleineren Büros und Berufsanfängern bei geeigneter Aufgabenstellung Auftragschancen zu eröffnen.

Für die Vergabe von Planungsleistungen ist der Planungswettbewerb regelmäßig das am besten geeignete Verfahren zur Qualitätssicherung.

Die Fragen an die Kandidaten lauten daher:

  • Wie unterstützen Sie das Anliegen, in Europa eine qualitätsorientierte Vergabe zu fördern?
  • Was würden Sie unternehmen, um den Planungswettbewerb als Vergabeinstrument zu stärken?
  • Würden Sie den Zugang von Berufsanfängern und kleineren Büros zu Vergabeverfahren  fördern?

Praxisgerechte Normung erreichen Europäische Normen, für die das Europäische Komitee für Normung (CEN) verantwortlich ist, betreffen die planenden Berufe in ihren Kernaufgaben. Die Zahl neuer Normen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Bei etwa 90 Prozent der Standardisierungenhandelt es sich um europäische bzw. internationale Normprojekte. Das hohe Maß an Spezialisierung der Normen führt zu immer komplexeren, auf Spezialwissen zugeschnittenenRegelwerken. Gesetze und Verordnungen nehmen auf Normen zudem regelmäßig in Form von „Stand der Technik“ bzw. „anerkannte Regel der Technik“ Bezug. Die Kluft zwischen technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik nimmt dabei aber ständig zu.

Die Europäische Kommission nutzt die Normung verstärkt zur Umsetzung von Politikzielen. Die Vergabe direkter Normungsmandate an die europäischen Normungseinrichtungen sollte jedoch nur erfolgen, wenn eine einheitliche technische Untersetzung europäischer Rechtsetzung notwendig ist. Sie darf in keiner Weise sorgfältige Gesetzgebung und demokratische Teilhabe ersetzen. Der geltende Grundsatz der freiwilligen Anwendung von Normen sollte auf EU-Ebene unbedingt erhalten bleiben und gestärkt werden. Deshalb fordern die Beteiligten transparente, öffentliche Verfahren und eine größere parlamentarische Beteiligung zur Mandatserteilung bei der europäischen Normung.

Um Sicherheit und Qualität der Bauplanung und -ausführung in Deutschland zu gewährleisten, sind Normprojekte im Bauwesen von Beginn an auf deren Marktrelevanz und Kosten-Nutzen zu prüfen. Bei der Revision der EU-Bauproduktenverordnung ist auf die nationalen Sicherheitsanforderungen für Bauwerke Rücksicht zu nehmen.

Die Fragen an die Kanditaten zur praxisgerechten Normung:

  • Unterstützen Sie uns in unserem Anliegen, die Normenflut einzudämmen und Marktrelevanz sowie Wirtschaftlichkeit von Normen sicherzustellen?
  • Was werden Sie unternehmen, um ein praxisgerechtes, widerspruchsfreies und konsistentes Normenwerk zu erhalten, das im Konsens der davon betroffenen Kreise gestaltet ist?

Digitale Entwicklung in der Planungs- und Baubranche fördern
Die Initiativen zur Einrichtung eines digitalen Binnenmarkts werden begrüßt. Mit der Digitalisierung verändern sich die methodischen Prozesse und Abläufe im Planungs- und Bauwesen. Unter anderem wird eine systematische Qualitätssicherung durch den Grundsatz „Erst digital zu Ende planen, dann real bauen“ verfolgt. Im In- und Ausland werden Bauprojekte unter Einsatz digitaler Arbeitsmethoden geplant und ausgeführt.

Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die gesetzlichen Schutzrechte zukünftig an neue Entwicklungen und die Vielgestaltigkeit digitaler Arbeitsergebnisse angepasst werden. Zum Schutz von gemeinsam erarbeiteten Inhalten und Daten müssen gesetzgesetzliche Regelungen getroffen werden, die die zweckwidrige Verwendung geistigen Eigentums und betrieblichen Know-hows durch andere Projektbeteiligte oder Dritte untersagen.

Die Fragen an die Kandidaten lauten diesbezüglich:

  • Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die gesetzlichen Schutzrechte für digitale Arbeitsergebnisse anzupassen?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie für das Europäische Parlament, die systematische Qualitätssicherung des digitalen Planungsprozesses zu fördern?
  • Welche Initiativen planen Sie, um den Einsatz von digitalen Arbeitsmethoden und künstlicher Intelligenz zu steuern?

Nachhaltiges Bauen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die Gesellschaft muss als Einheit und in allen Bereichen zur Energiewende beitragen, wobei nicht allein die Energieeffizienz, sondern insbesondere der Klimaschutz im Vordergrund stehen soll. Ein Kernprozess im Klimaschutz ist die Sanierung des Gebäudebestands. Dieses ist auch einer der Schwerpunkte der novellierten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Die Beteiligten fordern, dass im Prozess der Bestandssanierung ganz besonders die verwendeten Baumaterialien hinsichtlich der Grauen Energie über ihren ganzen Lebenszyklus im Fokus stehen.

Gebäude dürfen im Streben nach globaler Energieeffizienz und Nachhaltigkeit nicht isoliert betrachtet werden, sondern sollten im Kontext von Stadtplanung, Mobilität, des sozialen und demographischen Wandels und der Entwicklung von Technologien unter Nutzung von erneuerbaren Energien stehen.

Ein zweiter Kernprozess ist die Anpassung der gebauten Stadtlandschaften an den Klimawandel. Klimaanpassungsmaßnahmen rücken weltweit in das Zentrum der Stadt- und Regionalentwicklung. Klimaanpassungsmaßnahmen und insbesondere die dafür essentiellen Grünen Infrastrukturen sollten daher zentrale Bestandteile der Städteagenda und der europäischen Förderpolitiken werden.

Die Fragen an die Kandidaten in Bezug auf den Klimaschutz:

  • Wie werden Sie den Einsatz von erneuerbaren Energien, nachhaltigen Materialien und die Berücksichtigung der Grauen Energie im Bausektor unterstützen?
  • Wie würden Sie Ansätze des ressourcenschonenden Umgangs mit Flächen sowie mit Rohstoff- und Energiequellen stärken?
  • Wie werden Sie die Handlungsfelder Klimaanpassung  und Grüne Infrastruktur in die Städte- und Förderpolitiken der EU integrieren?  

Intelligente Technologien im Gebäudebereich sinnvoll einsetzen
Die Nutzung intelligenter Technologien und elektronischer Systeme soll den Betrieb und die Versorgung eines Gebäudes an die Bedürfnisse des Nutzers anpassen, die Energieeffizienz und die Gesamtleistung des Gebäudes verbessern und die Integration erneuerbarer Energiesysteme erleichtern. Im Interesse der Nachhaltigkeit sind jedoch architektonische Lösungen für die Gebäudeperformance gegenüber technischen Lösungen zu priorisieren. Hier kann auf langjähriges Fachwissen von Architekten und Ingenieuren zurückgegriffen werden. Gebäude sollten hinsichtlich der Energieeffizienz gesamtheitlich betrachtet werden, um einen möglichst umfangreichen ressourcenschonenden Effekt zu erzielen. Nachhaltigkeit im Lebenszyklus eines Gebäudes und das Wohlbefinden der Bewohner und Nutzer sollen im Vordergrund stehen. Beim Einsatz von hochautomatisierten Techniken können erwartete und realisierte Energieeinsparungen weit auseinanderliegen, was dazu führt, dass die
optimale Umweltqualität von Gebäuden nicht erreicht wird.

Die Fragen an die Kandidaten sind:

  • Wie kann das Europäische Parlament entsprechende Initiativen der Kommission unterstützen?
  • Welche Strategien sind geplant, um sinnvolle digitale Techniken in Gebäuden zu fördern?

Baukultur und nachhaltige Stadtentwicklung
Europa braucht starke und lebenswerte Städte. Diese können ihre Funktion als Träger gesellschaftlichen Wandels und wirtschaftlichen Wachstums nur wahrnehmen, wenn es gelingt, die Nutzungsmischung und einen qualitätsvollen und bezahlbaren Wohnungsbau zu fördern, um so die soziale Balance innerhalb und zwischen den Städten aufrecht zu erhalten, ihre kulturelle Vielfalt zu ermöglichen und eine hohe gestalterische, bauliche Qualität und Umweltqualität zu schaffen.

Die Botschaft der Davos-Erklärung vom Januar 2018 für eine hochwertige Baukultur im Sinn einer integrierten Sichtweise von Erbe, Bestand und Neubau ist zu begrüßen und zu konkretisieren. Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner tragen hier eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Das Bewusstsein für Qualität beim Planen und Bauen, kurz Baukultur, sollte aus Sicht des Berufsstands weiter gestärkt werden. Die Grundsätze einer integrativen und nachhaltigen Stadtentwicklung sollten auf allen Ebenen berücksichtigt werden.

Die Fragen an die Kandidaten zur Baukultur und Stadtentwicklung:

  • Wie kann das Europäische Parlament dazu beitragen, das Prinzip einer hochwertigen Baukultur im Sinn der Davos-Erklärung in den relevanten Politikbereichen zu verankern?
  • Wie kann das Kriterium der Qualität der baulichen Umwelt und der Qualifizierung der hierfür erforderlichen Fachleute Ihrer Meinung nach besser in die Vergabe von EUFördermitteln aus den Fonds der Kohäsionspolitik und die Genehmigung von entsprechenden Programmen und Projekten fest eingebunden werden
  • ? Welche Möglichkeiten sehen Sie für das Europäische Parlament, um die Ergebnisseder EU-Städteagenda (Pakt von Amsterdam)  in die zukünftige Gestaltung der europäischen Politik einfließen zu lassen?

Bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene
Nach dem Grundsatz der Subsidiarität sind Gesetze nur zu erlassen, wenn der Gesetzeszweck auf nationaler Ebene nicht ausreichend  verwirklicht oder dieser wegen seines Umfangs oder seiner Wirkungen besser durch ein Tätigwerden der Union realisiert werden kann. In die Planungszuständigkeit der regionalen Ebene wie der Kommunen und Städte und damit deren Zuständigkeit für die Flächenplanung darf nicht eingegriffen werden.

Gesetze müssen zudem praxisgerecht sein. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen muss vermieden werden. Ferner müssen sie dem besonderen Charakter der von den planenden Berufen erbrachten geistig-schöpferischen Leistungen Rechnung tragen, sofern sie diese Berufe betreffen. Kammern und Verbände sollten frühzeitig einbezogen werden, um Hinweise zur Praxisrelevanz und Anwendbarkeit legislativer Vorschläge direkt einbringen zu können. Vorhergehende Konsultationen sind transparent, nutzerfreundlich und ergebnisoffen auszugestalten.

Die Fragen an die Kandidaten lauten:

  • Wie werden Sie zu einer besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene und mehr Praxisnähe beitragen?
  • Werden Sie das Anliegen aufgreifen, bei der Gesetzgebung den besonderen Charakter geistig-schöpferischer Leistungen zu berücksichtigen?
  • Wie unterstützen Sie die Anliegen nach mehr Transparenz und Offenheit im Gesetzgebungsverfahren?

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