Beim Planen und Bauen im Bestand wird in der Regel vorhandene Bausubstanz planerisch oder gestalterisch mitverarbeitet und führt zu weiteren anrechenbaren Kosten. Dies greift grundsätzlich bei Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Bei Erweiterungsbauten kommt es auf den Einzelfall an. Nur bei Neubauten gibt es keine mitzuverarbeitende Bausubstanz.
Die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV) hat bereits in der DIB-Ausgabe 03-2014, S. 50, zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz (nachfolgend mvB genannt) berichtet.
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