Die Nachrechnung von Straßenbrücken nach der Nachrechnungsrichtlinie ist ein Leistungsbild, welches in der HOAI erfasst ist und für welches sich auch die entsprechenden Vergütungsmerkmale in den einzelnen Leistungsphasen der Grundleistungen oder Besonderen Leistungen finden lassen. Eine eindeutige Sache? Offenbar nicht, wie die Fachkommission Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung des AHO im Folgenden darlegt.
Immer wieder werden Gründe gesucht um die HOAI zu umgehen. Anhand eines Falls aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber soll dies dargestellt werden. In den verwendeten Zitaten wird auf die HOAI 2009 Bezug genommen. Daher erfolgt auch die Bewertung unter Bezug auf die HOAI 2009. Die Folgerungen sind aber auch für die HOAI 2013 identisch.
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