Die über den allgemeinen Teil 1 der HOAI 2013 (vgl. dazu auch DIB 08/2013) hinausgehenden Vorschriften gliedern sich genau wie bei der HOAI 2009 in vier weitere Teile, (Teile 2 – 5). Die Teile 2 – 4 regeln über die Honorarparameter (anrechenbare Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten, Leistungsbilder, Honorarzonen, Honorartafeln) zusammen mit dem allgemeinen Teil 1 die verordneten Honorare in den jeweiligen Bereichen zwischen Mindest- und Höchstsatz. Der Teil 5 regelt den Übergang von der HOAI 2009 zur HOAI 2013.
Rubrik: Recht
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