EDITORIAL

von Harald Link

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 04/2013
Editorial
von Harald Link

Liebe Leserinnen und Leser,

Unverständnis. Irritationen. Verärgerung. Nichts anderes hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto mit seiner Ankündigung beim Parlamentarischen Abend der Bundesingenieurkammer hervorgerufen, die Rückführung der derzeit in Anlage 1 der HOAI aufgeführten Planungsleistungen und der Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in den verbindlichen Teil der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten sei nicht geplant.

Die breite Allianz der Ingenieure und Architekten hat darauf geschlossen und unmissverständlich reagiert. Gemeinsam mit dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) und der Bundesarchitektenkammer hat die Bundesingenieurkammer – wie auch andere Verbände – das Bundeswirtschaftsministerium eindringlich aufgefordert, die Novellierung der HOAI noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Und zwar inklusive der Rückführung der genannten Leistungen.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler und sein Ministerium haben sich gegen einen Berufsstand gestellt, auf den der Wirtschaftsminister und Vizekanzler bei der Realisierung der von der Bundesregierung mit Nachdruck verfolgten Energiewende dringend angewiesen ist. Gegen einen Berufsstand, dessen Leistungen bei Planung, Bau und Unterhalt der Infrastrukturen die gute wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes erst ermöglicht. Er positionierte sich auch gegen einen Bundesratsbeschluss aus dem Jahr 2009 und gegen 16 Bundesländer. Deren Bau- und Wirtschaftsminister haben unisono die Forderungen der Ingenieure und Architekten in Bezug auf die HOAI unterstützt. Mit Nachdruck.

Warum das BMWi so agiert hat, ist vielen unverständlich. Die im Vorstand der Bundesingenieurkammer für die HOAI zuständige Sylvia Reyer legt in ihrem Artikel in dieser Ausgabe des DIB noch einmal ausführlich dar, warum die Novellierung der HOAI so dringend notwendig ist. Und warum die vom Bundeswirtschaftsministerium aufgebaute Drohkulisse, man riskiere durch die Rückführung der Planungsleistungen eine Auseinandersetzung mit der EU, im schlimmsten Fall sogar die Abschaffung der Honorarordnung insgesamt, nicht stichhaltig ist. Die HOAI ist mit EU-Recht konform. Das wurde bereits im Jahr 2008 gutachterlich festgestellt.

Es bleibt also zu hoffen – letztlich für alle Beteiligten –, dass noch vor der Bundestagswahl im September durch die Novellierung der HOAI die berechtigten Interessen eines gesellschaftlich relevanten Berufsstands in vollem Umfang berücksichtigt werden. Die Ingenieure haben durch ihre konstruktive Mitarbeit ihren Beitrag geleistet. Jetzt ist die Politik am Zug.

Harald Link
hl@deutsches-ingenieurblatt.de

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