Eigentlich lebenslang

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf triftiger Gründe und der Einhaltung strenger gesetzlicher Regeln

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 9/2008
Recht

Ein Arbeitsverhältnis endet prinzipiell eigentlich erst mit dem Tod des Arbeitnehmers. Für seine Beendigung muss es deshalb sehr gute Gründe geben, und es müssen jede Menge strenge gesetzliche Vorgaben überprüfbar eingehalten werden. Im folgenden siebenten Teil unserer arbeitsrechtlichen Serie werden deshalb die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen beschrieben, um ein Arbeitsverhältnis einseitig beenden zu können. Die für eine arbeitgeberseitige Kündigung zusätzlichen Voraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz werden Gegenstand der Folgebeiträge in den nächsten Heften sein.

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