Ein Irrweg

Die Münchener Wettbewerbszentrale verschickt Abmahnungen an Bausachverständige und wirft damit die Frage auf: wer ist bausachverständig?

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 9/2010
Recht

Die Münchener Wettbewerbszentrale verschickt seit einigen Monaten reihenweise Abmahnungen an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, aber auch an andere, sich als Sachverständige bezeichnende Personen, sich nicht als Bausachverständige, Sachverständige im Bauwesen oder ähnlich zu bezeichnen. Diese Bezeichnung, so die Begründung, sei irreführend, weil zu weit gefasst. Einspruch erhebt dagegen unser Autor und bezeichnet diese Auffassung seinerseits als Irrweg. Die Wettbewerbszentrale solle sich lieber, so sein Vorschlag, um die dauernden Verstöße gegen die HOAI kümmern.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge