Die Münchener Wettbewerbszentrale verschickt seit einigen Monaten reihenweise Abmahnungen an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, aber auch an andere, sich als Sachverständige bezeichnende Personen, sich nicht als Bausachverständige, Sachverständige im Bauwesen oder ähnlich zu bezeichnen. Diese Bezeichnung, so die Begründung, sei irreführend, weil zu weit gefasst. Einspruch erhebt dagegen unser Autor und bezeichnet diese Auffassung seinerseits als Irrweg. Die Wettbewerbszentrale solle sich lieber, so sein Vorschlag, um die dauernden Verstöße gegen die HOAI kümmern.
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