Eine große infrastrukturpolitische Reform

Verwaltung der Autobahnen in Deutschland

Deutsches Ingenieurblatt 10/2019
Recht

Zum 1. Januar 2021 wird die im September 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland übernehmen. Damit wird die neue Gesellschaft zu Europas größtem Autobahnbetreiber.

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, wenn es um die deutschen Autobahnen und Fernstraßen geht: Der Bund finanziert sie; die Länder planen, bauen und pflegen sie. Dafür wurden in allen Bundesländern sogenannte Auftragsverwaltungen geschaffen, die sich vor Ort um alles kümmern, was mit den Autobahnen zu tun hat. Über die Jahre hat das dazu geführt, dass sich in verschiedenen Bundesländern zum Teil sehr unterschiedliche Strukturen entwickelt haben. Gleichzeitig endete dadurch die Verkehrsplanung oftmals an den Landesgrenzen.

Das wird sich nun ändern
Innerhalb der Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen wurde 2017 auch eine Reform der Bundesfernstraßenverwaltung beschlossen. Das Ziel: Am 1. Januar 2021 wird der Bund die komplette Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen übernehmen. Zu diesem Zweck wurde „Die Autobahn GmbH des Bundes“ gegründet.  

Ziel ist es, zukünftig konsequent an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet zu sein. Dafür soll in erster Linie ein gutes Streckennetz bereitgestellt werden, das allen Verkehrsteilnehmern eine ungehinderte und sichere Fahrt ermöglicht. Darüber hinaus wird aber auch eine direkte Kundenkommunikation sowie ein sicht- und spürbarer Qualitätssprung in Sachen Service angestrebt, zum Beispiel durch neue Anstrengungen in Bereich Sauberkeit und Ambiente an Park- und Sanitäranlagen. Eine der Kernkompetenzen der Autobahn GmbH des Bundes wird es sein, Großprojekte mit modernen Ansätzen auf die Straße zu bringen und das Autobahnnetz nicht regional, sondern als Ganzes zu betrachten. Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Effizienz in den Projekten und Prozessen werden durch digitale Planung und Steuerung verwirklicht. 

Eine Herkulesaufgabe
Was für ein Mammutprojekt diese Neuordnung ist, verdeutlichen vielleicht einige Zahlen: Es geht um 13.000 Kilometer Autobahn, über 150 Autobahnmeistereien und fast 15.000 Menschen, die in vielfältigsten Formen an den deutschen Autobahnen arbeiten. Zu Recht nennt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das Projekt „eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte“.

In Zukunft wird es neben der Zentrale der  Autobahn GmbH des Bundes in Berlin zehn regionale Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet geben. Hinzu kommen 41 Außenstellen (siehe Grafik). 

Inzwischen ist die Autobahn GmbH des Bundes ein Jahr alt. Und der Transitionsprozess läuft auf vollen Touren. Der Aufbau der Zentrale kommt zügig voran, für die neuen Niederlassungen konnte mit den Niederlassungsdirektoren bereits eine starke Führungsebene gewonnen werden und auch die ersten Immobilien für Niederlassungen sind angemietet. Der Personalaufwuchs geht in allen Bereichen schnell voran. Darüber hinaus wurden bereits einige wichtige Meilensteine erreicht, die die Entwicklung der Gesellschaft voranbringen.

Der Haustarifvertrag der Autobahn GmbH des Bundes Um die Aufgaben erfolgreich wahrnehmen zu können, braucht es qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Daher war der Abschluss eines Tarifvertrags für die Autobahn GmbH des Bundes einer dieser entscheidenden Meilensteine. Eine große Herausforderung hierbei war es einmal mehr, die föderalen, über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen in den unterschiedlichen Bundesländern zu einem einheitlichen und attraktiven Tarifwerk zusammenzuführen. Das bedeutete nicht nur, unterschiedliche Gehaltsstrukturen, sondern auch sehr vielfältige Zulagensysteme zu harmonisieren. In dieser Situation einen einheitlichen Tarifvertrag zu gestalten, bei dem kein Beschäftigter schlechter gestellt wird, war eine sehr komplexe Aufgabe.

Im Juli dieses Jahrs war es dann soweit: Die Autobahn GmbH des Bundes einigte sich mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie dbb Beamtenbund und Tarifunion auf einen umfassenden Haustarifvertrag (TV-A). Die Entgelttabelle liegt in allen Bereichen derzeit über dem Niveau der Länder. Eine Unterscheidung zwischen östlichen und westlichen Bundesländern gibt es künftig nicht mehr. Was den Beteiligten ebenfalls sehr wichtig ist: Die Einstufung orientiert sich nicht mehr nur starr an Formalqualifikationen. Wer eine höherwertige Arbeit ausübt, soll auch entsprechende Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bekommen. Gleichzeitig bleiben den Beschäftigten wichtige Vorteile, an denen sie bislang teilhaben konnten, erhalten, beispielsweise der Kündigungsschutz für besonders langjährige Beschäftigte.

Das Standortkonzept
Wichtig war auch die Einigung auf ein Standortkonzept  für die Autobahnmeistereien. Welche Standorte bleiben bei den Ländern, welche wird die Autobahn GmbH übernehmen? In einigen Ländern war die Verantwortung für die Autobahnen und das übrige Straßennetz schon in der Vergangenheit klar getrennt, in anderen nicht. Insbesondere für sogenannte Mischmeistereien, die sich sowohl um Autobahnen als auch andere Straßen kümmern, bedarf es einer Lösung. Sie müssen entweder entflochten werden oder es müssen Kooperationsverträge mit den Ländern geschlossen werden, damit die Mischmeistereien auch nach dem 1.1.2021 wichtige Aufgaben wie den Winterdienst oder Grünschnitt für die Autobahnen übernehmen können. Inzwischen sind auch diese Fragen geklärt. Das hilft sowohl bei der Planung und dem Aufbau nötiger Strukturen als auch den Mitarbeitern, die sich zurecht fragen: „Wo werde ich in Zukunft arbeiten?“ und „Wird sich etwas an meinen Aufgaben ändern?“

Es gibt noch viel zu tun bis 2021, aber die GmbH ist auf einem sehr guten Weg und wird die Transformation mit allen Kräften weiter vorantreiben.

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