Die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung zu ermitteln, führte bereits in der Vergangenheit häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien. Ob Kosten berechnet werden können hängt nicht von der Leistung des Tragwerksplaners ab, sondern ist zu einem großen Teil in der HOAI geregelt. Der Artikel gibt einen Überblick über Änderungen und Neuerungen.
In der Tragwerksplanung hat sich die Ermittlung der anrechenbaren Kosten für Ingenieurbauwerke geändert. Statt der Fachlose gibt es jetzt nur noch eine pauschale Berechnung aus 90 % der 300er Kosten und 15 % der 400er Kosten.
Rubrik: Recht
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