Unter spektakulären Umständen hat das Bundesarbeitsgericht im Sommer dieses Jahres die Kündigung einer Supermarktkassiererin für unwirksam erklärt, obwohl in der Vorinstanz die Unterschlagung von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nachgewiesen worden war. Dieser Fall, der Fall Emmely, hat die Frage aufgeworfen, ob Bagatellen wie diese eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen oder nicht. Angesichts vieler Berichte über vergleichbare Kündigungen erscheint, um Missverständnisse zu vermeiden, eine sachliche Bewertung wichtig, die der folgende Beitrag bietet. Eines stellt sie fest: Ein Freibrief kann der Fall Emmely nicht sein, weder für die eine noch für die andere Seite. Trotzdem aber macht der Fall einige kritische Anmerkungen nötig, denen der Autor nicht entsagen konnte.
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