Nachdem in den vergangenen nahezu zehn Jahren die HOAI mit viel finanziellem und ideellem Aufwand zunächst in einem ersten Schritt in der Version von 2009 novelliert wurde, geschah dies in den Beschlüssen vor dem Bundesrat mit der ausdrücklichen Aufforderung an die Regierung, die Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen) wieder zu verbindlichen Bestandteilen der HOAI zu machen. Um es im Klartext zu sagen, die Kapitel in der ehemaligen Fassung der Abschnitte IV, X – XIII sollten wieder dort eingeordnet werden, wo sie aus fachlicher Sicht hingehören, nämlich Bestandteil einer vernünftigen Planung zu bleiben...
Rubrik: MEINUNG
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