Im Oktober-Heft hatten wir die Aufgaben beschrieben, die durch die Dienstleistungsrichtlinie der EU auch auf die Ingenieurkammern zugekommen sind, vor allem den Einheitlichen Ansprechpartner (EA), mit dem der Dienstleistungserbringung in ganz Europa der Weg gebahnt werden soll. Im zweiten Teil folgt hier die Beschreibung der Normenprüfung, die in allen Mitgliedstaaten der EU durchgeführt werden muss, um festzustellen, welche Hindernisse oder Beschränkungen für Dienstleister abgebaut werden müssen.
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