Öffentliche Auftraggeber haben Prüfbehörden, die Schlussrechnungen von Planern prüfen. Ergibt sich eine Überzahlung, fordert der Auftraggeber die zuviel gezahlten Honorare zurück. Das geht jedoch nur so lange, wie noch keine Verjährung eingetreten ist.
Der Auftraggeber muss sich allerdings sicher sein, dass seine Behörde zutreffend und umfassend geprüft hat. Sonst läuft er Gefahr, dass er selbst mit einer Rückforderung durch den Planer konfrontiert wird. Umgekehrt kann auch der Planer nur bis zur Verjährung Rückforderungen beim Auftraggeber geltend machen.
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