Die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Positionen zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen sechs Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland – formuliert.
Die EU-Kommission hatte bekannt gegeben, dass sie gegen sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern – ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.
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