Die Entscheidung des BGH vom 01. August 2013 – VII ZR 6/13 -, BauR 11/2013, 1852 ff., zum Nichtbestehen von Gewährleistungsansprüchen bei sogenannten Schwarzarbeiterverträgen hat Wellen geschlagen. Warum eigentlich? Es entsprach immer schon dem allgemeinen Rechtsempfinden, dass Gewährleistungsansprüche in Schwarzarbeiterverträgen nicht durchgesetzt werden können. Und dass Schwarzarbeiterverträge generell rechtsunwirksam seien.
Rubrik: Recht
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