Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen hat vor dem Verwaltungsgericht Münster ein erstinstanzliches Urteil erstritten, welches aktuelle Fragen um die beruflichen Qualifikationen eines Ingenieurs betrifft. Das Gericht hat sich sehr detailliert mit der Bedeutung des grundständigen Ingenieurstudienganges (Bachelor) als berufsbefähigenden Abschluss sowie mit der Bedeutung von Weiterbildungsstudiengängen (z.B. Master) auseinandergesetzt.
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