Liebe Leser:innen,
Akquise oder Auftrag – alles umsonst? Bauherren suchen nach Ideen, Konzepten und Entwürfen, Architekten nach lukrativen Aufträgen. Nicht selten entsteht aus einer kleinen „Gefälligkeit“ immenser Aufwand, wird sprichwörtlich die Mücke zum Elefanten. Spätestens wenn der Traum vom kurativen Auftrag platzt, stellt sich die Frage: (unentgeltliche) Akquise oder Honoraranspruch?
Des Weiteren geben wir Ihnen in dieser Ausgabe ein Update zu dem Thema Building Information Modeling (BIM). Denn auch in Deutschland hat das Thema vor allen in den letzten Jahren „Fahrt aufgenommen“. Zahlreiche Großprojekte werden mittlerweile BIM basiert geplant. Damit verbunden können sich natürlich auch Cyberrisiken ergeben, daher befasst sich ein weiterer Artikel mit der Frage, was es für den Cyberversicherungsschutz bedeutet, wenn immer mehr Projekte digital mit der BIM Methode umgesetzt werden. Was muss ein BIM Beteiligter beachten?
In den einzelnen Bundesländern existieren oft unterschiedliche gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Bauunterlagen. Auch finden in den einzelnen Bundesländern nicht selten wesentliche Änderungen auf der regulativen Ebene statt, die Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren und die Praxis haben können. Lesen Sie über die Auswirkungen von bautechnischen Nachweisen bei fehlender Bauvorlageberechtigung-Wettbewerbswidrigkeit und sich daraus ergebende Haftungsfallen.
Viel Spaß beim Lesen der aktuellen Ausgabe des INGLetters.
Nicole Gustiné
Marketingmanagerin, Verkaufsförderung
Komposit, Firmen/Freie Berufe
E-Mail: nicole.gustine(at)hdi.de
Themen:
Akquise oder Auftrag - alles umsonst?
Bauherren suchen nach Ideen, Konzepten und Entwürfen, Architekten nach lukrativen Aufträgen. Nicht selten entsteht aus einer kleinen „Gefälligkeit“ immenser Aufwand, wird sprichwörtlich die Mücke zum Elefanten. Spätestens wenn der Traum vom kurativen Auftrag platzt, stellt sich die Frage: (unentgeltliche) Akquise oder Honoraranspruch?
Berufs-Haftpflicht. Update Building Information Modeling (BIM)
Projekte für Neu- und Altbauten. Mit BIM lassen sich Bauvorhaben effizienter planen, bauen und betreiben. Die digitale Methode wird in vielen Ländern wie Dänemark, Finnland, USA oder Singapur – meist sogar schon verpflichtend – genutzt. In Deutschland hat das Thema vor allen in den letzten Jahren „Fahrt aufgenommen“.
Cyberrisiken für Ingenieure
Allgegenwärtig ist dieser Zeit das Thema Cyber. Ob in Verbindung mit aktuellen Geschehnissen in und um die Ukraine-Krise oder als generelles Risiko auch für Ingenieure. Geschichten über Phishing, Hacking und die Verschlüsselung von Daten finden sich in nahezu unendlicher Masse im Internet und immer häufiger auch im Kreis der Bekannten. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnologie (BSI) gibt für das Jahr 2021 die Anzahl von 144 Millionen neuen Schadprogrammen an und unterstreicht damit auch die aktuelle Bedeutung von Cyber-Risiken. Aber was sind die häufigsten Einfallstore der Hacker? Wie kann man sich schützen und absichern?
Werbung und Angebote für bautechnische Nachweise bei fehlender Bauvorlageberechtigung-Wettbewerbswidrigkeit und Haftungsfalle
Bei der Erbringung von Leistungen im Bereich der Erstellung von Planungen und Konzepten, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens als bautechnischer Nachweis bzw. als Bauunterlage zum Bauantrag Verwendung finden sollen, besteht in der Praxis nicht selten bei den Beteiligten keine hinreichende Klarheit darüber, dass in den einzelnen Bundesländern leider oft unterschiedliche gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Erstellung derartiger Bauunterlagen existieren.
HDI schützt Architekten und Ingenieure vor beruflichen Risiken
Wird Ihnen fehlerhaftes Arbeiten vorgeworfen, geht es rasch um die geschäftliche Existenz. Nicht das einzige Risiko für Ingenieure und Architekten, deshalb ist es ratsam Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu ergänzen: durch Rechtsschutz und den Zusatzbaustein Cyberrisk; dazu eine Versicherung, die Elektronik und Möbel im Büro absichert. Das 2017 eingeführte Umweltschadengesetz findet immer stärkere Anwendung in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen: Es nimmt jetzt Architekten wie Ingenieure stärker in Haftung – vor den finanziellen Folgen schützt die Umweltschadenversicherung von HDI. Erfreulich für HDI Berufshaftpflichtkunden: die Grunddeckung ist bereits beitragsfrei in der Berufshaftpflicht inkludiert.