Honoraransprüche von Projektentwicklern

Schutz bei kaufmännischen Fehlentscheidungen<br /><br />Von Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 04/2014
Recht
Schutz bei kaufmännischen Fehlentscheidungen

Von Prof. Dr. Jur. Hans Rudolf Sangenstedt

Geschäfte im Vorfeld der über die Leistungsbilder der HOAI gebührenrechtlich definierten Ingenieur- und Planerleistungen sind dem klassisch nach HOAI arbeitenden Planer fremd. Gleichwohl sind in der Bauentwicklungs- und Bauplanungsszene „Projektentwickler“ nicht mehr wegzudenken. Der Projektentwickler, eine Art Scout in der Planungsbranche, arbeitet entweder auf eigene Rechnung oder im Auftrag von Investoren oder Bauherrn mit dem Ziel, geeignete Flächen zur Bebauung mit angedachten Projekten zu finden und sogar durch Einflussnahme auf die die Planungshoheit innehabenden öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften „baureif“ zu machen.

Diese Aufgaben berühren auch Leistungen, die in den Leistungsbildern der Flächen- und Objektplanung erfasst sind. Zur Suche und zur Bebaubarkeit bereitstehender Flächen im Vorfeld offizieller Bauvoranfragen werden regelmäßig Informationen gesammelt, die dann an einen Auftrag gebenden Investor weitergeleitet werden.

Rubrik: RECHT

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge