Der im Rahmen des Novellierungsprozesses vorgelegte Referentenentwurf der HOAI vom 07.03.2013 wird mit Blick auf die aktualisierten Leistungsbilder sowie die vorgeschlagenen Honoraranpassungen von den Ingenieuren weitgehend begrüßt. Nicht nachvollziehbar ist, dass seitens des BMWi weiterhin die Planungsleistungen in Anlage 1 als Beratungsleistungen qualifiziert werden.
Rubrik: POLITIK