Innenliegende Wohnungen sind nicht nur wärmer, sondern verursachen auch weniger Heizkosten. Diese Situation kehrt sich bei außenliegenden Wohnungen um, ohne dass der Nutzer etwas dafür kann. Die gängige Praxis sozialisiert die unterschiedlichen Wärmeverbräuche und wird durch die seit dem 1. Januar gültige neue Heizkostenverordnung mit dreißig Prozent nach Wohnfläche und siebzig Prozent nach Verbrauch rechtlich fixiert. Wie groß die Unterschiede sein können, hat unser Autor exemplarisch nachgerechnet und Ergebnisse erzielt, die den Verfassern künftiger Versionen der Heizkostenverordnung sehr zu denken geben und sie davon überzeugen müssten, dass die Praxis der Verbrauchserfassung überholt ist. Künftig kann nur der tatsächlich gemessene raumweise Verbrauch einer Wohnung die allein bestimmende Größe sein.
----
6 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 0,79 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht