Die öffentliche Hand als Bauherrin hat Konsequenzen aus zurückliegenden Skandalen um schadstoffbelastete Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude gezogen. Im öffentlichen Hochbau wird es mittlerweile zum Standard, vor Inbetriebnahme eines Gebäudes die Innenraumluft auf Schadstoffe zu untersuchen.
Viele Auftraggeber legen im Bauvertrag fest, welche Schadstoff-Grenzwerte der Auftragnehmer einzuhalten hat. Dagegen wird die Möglichkeit, im Vergabeverfahren eine Festlegung auf schadstoffarme Baustoffe zu erreichen, häufig nicht genutzt.
Rubrik: RECHT
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