Mit der Dienstleistungsrichtlinie der EU wird den hoheitlich tätigen Prüfingenieuren und privatrechtlich beauftragten Prüfsachverständigen die Konkurrenz auswärtiger Prüfer erwachsen, denen unter bestimmten Voraussetzungen ab 2010 der Zugang zum deutschen Prüfmarkt offen stehen wird. Geregelt ist ihr Tätigwerden in der M-PPVO, der Musterverordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen, die im folgenden Beitrag vorgestellt und erläutert wird. Dabei müssen die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen eines bedenken, wenn sie wegen dieser oder über diese Konkurrenz bedenklich den Kopf wiegen wollen: Auch sie dürfen, ohne dort eine Prüfung ablegen zu müssen, ab Ende 2009 im EU-Ausland tätig werden.
----
3 Seiten
Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.
- Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
- Diesen Artikel für 0,79 € kaufen*
Hinweis Widerrufsrecht