Keine Planung ohne Grundlagen

Grundlagenermittlung<br /><br />Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL. M.

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Deutsches Ingenieurblatt 11/2014
Recht
Grundlagenermittlung

Dipl.-Ing. Peter Kalte, RA Michael Wiesner LL. M.

Es gibt immer wieder große Unsicherheit bei der Beantwortung der Frage, was die Grundlagenermittlung umfasst. Auftraggeber meinen oft, dass der Planer alles machen müsse, wenn er ab Leistungsphase 1 beauftragt ist. Planer wiederum machen viel und dokumentieren wenig. Daher werden sie unverhofft für Schäden haftbar gemacht und es gelingt ihnen nicht, Honorare für Änderungsleistungen zu erhalten.

Zur Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung, wurden folgende Anfragen an die GHV gerichtet:
Anfrage 1: Ein Planer will wissen, wie er sich verhalten kann, wenn er vom Auftraggeber keine Bedarfsplanung erhält.

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