Mit ihrem Konjunkturprogramm II hat die Bundesregierung den Kommunen die Möglichkeit gegeben, überfällige infrastrukturelle oder kulturelle Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Mitten im Geschehen tummeln sich die Architekten und Ingenieure, die genau Bescheid wissen müssen über die gesetzlichen Tücken, die das sogenannte Zukunftsinvestitionsgesetz bereit hält, mit dem die Ausschüttung der zehn Milliarden Euro dieses Programms geregelt worden ist. Wenn sie ihre Arbeit erledigt haben, müssen sie ihre Schlussrechnung stellen – aber dabei tauchen wieder wichtige Fragen auf, die, weil klare Vorgaben für die Anwendung des Gesetzestextes noch fehlen, der folgende Beitrag beantwortet.
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