Mit einem höchstrichterlich Rundumschlag hat der Bundesgerichtshof vor kurzem ein Urteil gesprochen, das die Abrechnung aller Leistungen der Ingenieure und Architekten, also nicht nur der HOAI-Leistungen, nach Zeitaufwand möglich macht. Klipp und klar hat das Gericht den Ingenieuren und Architekten attestiert, dass die Stundensatzregelung der HOAI als eines wesentlichen Bestandteils ihres Preisrechts, nicht die allgemeine Vertragsfreiheit des Bürgerlichen Gesetzbuches begrenze, Honorarvereinbarungen nach Aufwand und Stundenabrechnung zu treffen.
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