In Mehrfamilienhäusern werden Kellerräume oft nicht nach bauphysikalischen Kriterien geplant. Schimmelbefall an Bauteilen und dem Lagergut sowie muffige Gerüche können die Folge sein. Darüber hinaus gibt es häufig Unstimmigkeiten bei den Schutzzielen, weil Bauherren und Käufer teils eine unterschiedliche Erwartungshaltung an die zu lagernden Gegenstände stellen. Deshalb sollte die Baubeschreibung den erwartbaren Standard laienverständlich festlegen und mit einem Lüftungskonzept belastbar und rechtssicher nachweisen.
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