Luxus oder Pflicht? - Lüftungseinrichtungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Von Hans Westfeld

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 09/2013
Forschung und Technik
Von Hans Westfeld

Die aktuell diskutierte „Energiewende“ sowie die Ankündigung verschärfter Anforderungen an den Energiebedarf von Neubauten in der EnEV 2014 fordert von Planern und Ingenieuren eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Aspekt „Lüftungswärmeverluste“. Diese machen bei einem aktuellen Neubau bereits mehr als 50 % der Gesamtverluste und somit der Endenergiekosten aus. Eine weitere (nur nochgeringfügig mögliche) Senkung der Transmissionswärmeverluste ohne Berücksichtigung der Lüftungswärmeverluste wäre nicht zielführend und unwirtschaftlich.

Rubrik: Technik

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge