Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen.
Die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder über Missstände im Unternehmen erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, den Whistleblowern und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
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