Die HOAI 2013 gilt wie bisher auch für die meisten Infrastrukturplanungen, die bei einem Neubaugebiet erforderlich sind, wie Wasserversorgungsanlagen, Abwasserentsorgungsanlagen, Gasversorgung, Verkehrsanlagen und Straßenbeleuchtung. Neu hinzugekommen sind die Fernwärmeleitungen.
Weiter nicht verordnet sind Planungsleistungen für Leitungen der Stromversorgung und der Telekommunikation. Die so genannte Leitungskoordination ist eine Besondere Leistung, weil dies eine objektübergreifende Leistung darstellt.
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