Werden Klimageräte als Provisorien gemietet, sind nicht die Mietkosten, sondern die Neuherstellungskosten anrechenbare Kosten im Sinn der HOAI. Bei Umbauten können Wände in der Bauzeit provisorisch erforderlich werden und am Ende wieder entfallen. Oder Abwasserleitungen werden zunächst provisorisch geführt und später rückgebaut, wenn die endgültige Leitung fertig ist. Diese Leistungen sind als provisorische Baukonstruktionen (KG 398) oder provisorische technische Anlagen (KG 498) Teil der anrechenbaren Kosten.
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