Nur das Faktische bildet den Maßstab

Das Bauplanungsrecht darf dem Planer kein Buch mit sieben Siegeln sein

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Deutsches Ingenieurblatt 1-2/2010
Recht

Fast jeder Beratende Ingenieur hat dauernd mit dem Bauplanungsrecht zu tun, das sich in Gesetzen, Rechtsverordnungen, Satzungen und anderen Rechtsvorschriften manifestiert. Die verantwortungsvolle und haftungsrechtlich nicht ganz unerhebliche genaue Kenntnis dieser Rechtsmaterie ist für den Beratenden Ingenieur so zwingend notwendig, dass wir im folgenden Beitrag den Versuch einer knappen aber doch vollständigen Zusammenfassung des ganzen Komplexes versuchen – einschließlich einiger Hinweise für die Vermeidung falscher Interpretationen.

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